Für die Planungen des Fahrplans S2 und Mattigtalbahn zeichnet das Land Salzburg verantwortlich.
Vom „Bürgerkommitee pro Regional-Stadtbahn Salzburg“ wurden am 29.07.2017 sowie am 09.01.2018 Petitionen für eine Verbesserung des Fahrplanes auf der S2 im Sinne eines echten Halbstundentaktes mit ergänzendem REX-Verkehr beim Salzburger Landtag eingebracht.
Beide Eingaben wurden als nicht petitionsfähig abgelehnt, da laut Geschäftsordnung des Salzburger Landtages nur Angelegenheiten, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, petitionsfähig sind. Auch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik (BMVIT) sah sich laut schriftlicher Auskunft nicht als zuständig an, da der regionale Schienenverkehr in die Kompetenz der Länder fällt und damit dem BMVIT kein Weisungsrecht zukommt.
Wie kann nun der Salzburger Landtag sich trotzdem als unzuständig erklären bzw. die Petition ablehnen? Vor allem da der Salzburger Verkehrsverbund, Landesdienststellen und Mitglieder der Landesregierung Planung, Bestellung und Umsetzung des neuen Fahrplans auf der S2 und im Mattigtal umgesetzt haben?
Ganz einfach: Gemäß § 11 ÖPNRV-G 1999 (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz) fällt Planung und Bestellung einer öffentlichen Verkehrsdienstleistung in die Kompetenz der Länder. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, dass die Zuständigkeiten der Länder regelt. Nachdem der Bürger sich laut Geschäftsordnung des Landtages nur bezüglich Angelegenheiten, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Salzburg fallen, an den Landtag wenden kann, es sich beim ÖPNRV-G 1999 aber um ein Bundesgesetz handelt, der Bund aber andererseits korrekt auf die Zuständigkeit der Länder verweist, schaut man als Bürger durch die Finger.
Offensichtlich fühlt sich niemand zuständig. Was auch die Qualität des Fahrplans erklärt.